Die Islamische

Eheschließung

بِسْمِ اللهِ الْرَحْمَنِ الْرَحِيمِ
وَمِنْ اٰيَاتِهٓ اَنْ خَلَقَ لَكُمْ مِنْ اَنْفُسِكُمْ اَزْوَاجًا لِتَسْكُنُوٓا اِلَيْهَا وَجَعَلَ بَيْنَكُمْ مَوَدَّةً وَرَحْمَةً اِنَّ في ذٰلِكَ لاٰيَاتٍ لِقَوْمٍ يَتَفَكَّرُونَ

Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen “Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er euch Partner aus euch selbst erschaffen hat, damit ihr bei ihnen ruhet. Und dass Er zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesät hat. Hierdrin sind für diejenigen, die nachdenken fürwahr Zeichen (Seiner Existenz und Seiner Macht).”
[Sure “Rum”, Vers 21]

Unser Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagt:

„Verheiratet die Ledigen unter euch und eure Diener und Dienerinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie aus seinem Überfluss reich machen; denn Allah ist großzügig und allwissend.“

„Die Eheschließung gehört zu meiner Sunna. Wer nicht nach meiner Sunna handelt, gehört nicht zu mir.“

„Wer immer in der Lage dazu ist, sollte heiraten, denn so ist es einfacher, den Blick zu senken und die Keuschheit zu bewahren. Wer das nicht vermag, soll fasten, um Schlechtes zu verhindern.“

Im Koran ist die Familiengründung ein wichtiger Faktor für innere Ausgeglichenheit und die Basis für Gesellschaftgründung .Ebenfalls finanzielle Wohlergehen und das Fernbleiben von Verderbung. Beim barmherzigen Gott ist nichts beliebter wie ein Haus, dass durch eine Ehe gegründet wird.

Regelung von Eheschließungen

Die angehenden Ehepartner müssen zur islamischen Eheschließung zunächst mit der IKMH in Kontakt treten (per Telefon, Mail oder Persönlich) und die Heiratsurkunde im Büro abholen. Nach der Eheschließung müssen die Unterlagen an das Büro der IKMH weitergeleitet werden. Nach der Weiterleitung, erfolgt eine Überprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Formulare werden in der Regel zügig bearbeitet, so dass unverzüglich der Imam des IKMH über eine angehende Eheschließung in Kenntnis gesetzt wird und einen Termin mit den Antragsstellern vereinbart werden Kann. Zur Eheschließung müssen neben den angehenden Eheleuten und dem Imam zwei Trauzeugen sowie der Vormund der Frau anwesend sein, weitere Personen sollten rechtzeitig angekündigt werden. Die islamische Eheschließung erfolgt in Dari (Persicher) Sprache. Falls erforderlich oder gewünscht werden Erläuterungen in Deutsche Sprach gemacht. Falls die angehenden Ehepartner eine Eheschließung wegen Abwesenheit (aus jeglichen Gründen) beantragen, ist es ausreichend, wenn notariell beglaubigte Kopien der Unterlagen, des Ausweises oder Passes und der Vollmacht vorliegen. Spätestens zwei Wochen nach der Zeremonie der islamischen Eheschließung erhält das Paar normalerweise die Heiratsurkunde.

Notwendige Dokumente und Bedingungen zur Islamischen Eheschließung im Islamischer Verein Muhajirin Afghanistan e.V. (Ibrahim Khalil Moschee Hamburg)

Leserlich und komplett ausgefülltes Antragsformular zur Islamischen Eheschließung.

Die angehenden Ehepartner müssen zur islamischen Eheschließung zunächst mit der IKMH in Kontakt treten (per Telefon, Mail oder Persönlich) und die Heiratsurkunde im Büro abholen. Nach der Eheschließung müssen die Unterlagen an das Büro der IKMH weitergeleitet werden. Nach der Weiterleitung, erfolgt eine Überprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Formulare werden in der Regel zügig bearbeitet, so dass unverzüglich der Imam des IKMH über eine angehende Eheschließung in Kenntnis gesetzt wird und einen Termin mit den Antragsstellern vereinbart werden Kann. Zur Eheschließung müssen neben den angehenden Eheleuten und dem Imam zwei Trauzeugen sowie der Vormund der Frau anwesend sein, weitere Personen sollten rechtzeitig angekündigt werden. Die islamische Eheschließung erfolgt in Dari (Persicher) Sprache. Falls erforderlich oder gewünscht werden Erläuterungen in Deutsche Sprach gemacht. Falls die angehenden Ehepartner eine Eheschließung wegen Abwesenheit (aus jeglichen Gründen) beantragen, ist es ausreichend, wenn notariell beglaubigte Kopien der Unterlagen, des Ausweises oder Passes und der Vollmacht vorliegen. Spätestens zwei Wochen nach der Zeremonie der islamischen Eheschließung erhält das Paar normalerweise die Heiratsurkunde.

1. Bei der ersten Eheschließung die Erlaubnis des Vaters (wenn es sich um einen Muslim handelt)
2. Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde aller Ehepartner und Personalausweise aller Parteien. Falls eine weitere Aufsuchung rechtlicher Behörden (Notar, Einwohnermeldeamt oder Konsulat) ansteht, bitte beachten Sie, dass eine Kopie der Geburtsurkunde hier nicht ausreicht.
3. Beglaubigte Kopie der Ehebescheinigung des Standesamtes (mit Original) und Ledigkeitsbescheinigung (falls bei einen der Eheleute deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt). Wenn der Ehepartner persönlich im Islamischer Verein Muhajirin Afghanistan e.V.. erscheint, wird ein beglaubigtes Dokument vom Notar nicht benötigt, wenn eine Vollmacht, sowie der unterschriebene Antrag mitgebracht werden oder bereits vorliegen.
4. Eine Kopie der Seiten mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum sowie Gültigkeitsdauer des Passes beider Ehepartner. (Für deutsche Staatsbürger reicht eine Kopie des Personalausweises aus).
5. Für den Fall, dass es sich bei der Eheschließung um eine geschiedene Frau handelt, müssen die notwendigen Scheidungsdokumente ebenfalls mit vorgelegt werden.

Nachdem Sie alle angeforderten Unterlagen vollständig zusammengestellt haben und die Bedingungen zu Kenntnis genommen haben, wenden Sie sich zu einer Terminvereinbarung an das Büro für familiäre Angelegenheiten des Islamischer Verein Muhajirin Afghanistan e.V. (Ibrahim Khalil Moschee Hamburg)

Wichtige Informationen

  1. Bei nicht Vollständigkeit der oben genannten Unterlagen, wir der Antrag nicht bearbeitet.
  2. Beide Eheleute müssen dem islamischen Glauben zugehörig sein. (Fordern Sie für eine Annahme des islamischen Glaubens Unterlagen an. Bei konvertierten Muslimen bitte eine Kopie der Bescheinigung vorlegen.)
  3. Für die Verlesung der Eheschließung muss die Art und die Menge der Brautgabe verständlich festgehalten werden. So dass der Wert und genauestens und ohne jeglichen Zweifel bekannt ist (Zum Beispiel Goldmünzen, einer Menge Geld oder Gold…)
  4. Um Unstimmigkeiten von vornerein auszuschließen, ist es besser den Wert und die Menge der Brautgabe in einem gesonderten Schreiben festzuhalten und dieses zusammen mit der Unterschrift der Ehepartner von einer gesetzlich anerkannten Stelle (Notar, Einwohnermeldeamt oder dem Konsulat) bestätigen zu lassen.
  5. Die Braut hat das Recht die festgelegte Brautgabe sofort nach der Eheschließung einzufordern. Das Einfordern kann allerdings auch zu einer vereinbarten Zeit erfolgen und muss unter den Bedingungen der Eheschließung erwähnt werden.

Die islamische Heiratsurkunde ist nur nach islamischen Recht gültig und hat daher keine staatlich gesetzliche Gültigkeit. Ausweis ist es erforderlich, dass man die islamische Heiratsurkunde mit der Heiratsurkunde (Standesamt) dem Afghanischen Konsulat vorlegt.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema „Islamische Heirat“ oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich unter der unten angegebenen Telefonnummer an die Abteilung für Soziale Angelegenheiten des Islamischer Verein Muhajirin Afghanistan e.V. 040-75856544 an uns. Wir stehen Mo-Fr zwischen 12:30 und 18:00 Uhr zur Verfügung.