Die Islamische
Eheschließung
بِسْمِ اللهِ الْرَحْمَنِ الْرَحِيمِ
وَمِنْ اٰيَاتِهٓ اَنْ خَلَقَ لَكُمْ مِنْ اَنْفُسِكُمْ اَزْوَاجًا لِتَسْكُنُوٓا اِلَيْهَا وَجَعَلَ بَيْنَكُمْ مَوَدَّةً وَرَحْمَةً اِنَّ في ذٰلِكَ لاٰيَاتٍ لِقَوْمٍ يَتَفَكَّرُونَ
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
“Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er euch Partner aus euch selbst erschaffen hat,
damit ihr bei ihnen ruhet. Und dass Er zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit
gesät hat. Hierdrin sind für diejenigen, die nachdenken fürwahr Zeichen (Seiner
Existenz und Seiner Macht).”
[Sure “Rum”, Vers 21]
Unser Prophet (صلى الله عليه وسلم) sagt:
„Verheiratet die Ledigen unter euch und eure Diener und Dienerinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie aus seinem Überfluss reich machen; denn Allah ist großzügig und allwissend.“
„Die Eheschließung gehört zu meiner Sunna. Wer nicht nach meiner Sunna handelt, gehört nicht zu mir.“
„Wer immer in der Lage dazu ist, sollte heiraten, denn so ist es einfacher, den Blick zu senken und die Keuschheit zu bewahren. Wer das nicht vermag, soll fasten, um Schlechtes zu verhindern.“
Im Koran ist die Familiengründung ein wichtiger Faktor für innere Ausgeglichenheit und die Basis für Gesellschaftgründung .Ebenfalls finanzielle Wohlergehen und das Fernbleiben von Verderbung. Beim barmherzigen Gott ist nichts beliebter wie ein Haus, dass durch eine Ehe gegründet wird.
Regelung von Eheschließungen
Ablauf der islamischen Eheschließung bei der IKMH
Für die Durchführung einer islamischen Eheschließung nehmen die angehenden Ehepartner zunächst Kontakt mit der IKMH auf – telefonisch, per E-Mail oder persönlich –, um einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt grundsätzlich telefonisch.
Die Eheschließung wird in der Regel in Dari (Persisch) durchgeführt. Bei Bedarf oder auf Wunsch können ergänzende Erläuterungen auf Deutsch erfolgen.
Für die Eheschließung müssen folgende Personen anwesend sein:
- Die beiden zukünftigen Ehepartner,
- Der Imam der IKMH,
- zwei Trauzeugen,
- Der Vormund der Braut.
Ohne die Anwesenheit des Vormunds der Braut kann die Eheschließung nicht durchgeführt werden. Weitere Gäste oder Begleitpersonen sind im Vorfeld rechtzeitig anzumelden.
Nach der Durchführung der Eheschließung und der Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit werden die Gebühren erhoben. Im Anschluss wird die Heiratsurkunde dem Vormund der Braut ausgehändigt.
Sollte die Eheschließung aufgrund der Abwesenheit eines Ehepartners (aus beliebigen Gründen) erfolgen, ist die Vorlage folgender Unterlagen in notariell beglaubigter Form ausreichend:
- Eine Vollmacht,
- Ein Ausweis oder Reisepass,
- Sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen.
Regelung von Eheschließungen
Notwendige Dokumente und Bedingungen zur Islamischen Eheschließung im Islamischer Verein Muhajirin Afghanistan e.V. (Ibrahim Khalil Moschee Hamburg)
Leserlich und komplett ausgefülltes Antragsformular zur Islamischen Eheschließung.
Erforderliche Unterlagen und Hinweise
Bei der ersten Eheschließung ist die Zustimmung des Vaters erforderlich, sofern dieser Muslim ist.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden beider Ehepartner sowie der Personalausweise aller Beteiligten. Bitte beachten Sie, dass bei weiteren Behörden (z. B. Notar, Einwohnermeldeamt oder Konsulat) eine einfache Kopie der Geburtsurkunde nicht ausreichend ist.
- Eine beglaubigte Kopie der Ehebescheinigung des Standesamtes (unter Vorlage des Originals) sowie eine Ledigkeitsbescheinigung, sofern einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Falls ein Ehepartner persönlich beim Islamischen Verein Muhajirin Afghanistan e.V. erscheint, ist ein notariell beglaubigtes Dokument nicht erforderlich, sofern eine Vollmacht sowie ein unterschriebener Antrag vorliegen oder mitgebracht werden.
- Eine Kopie der Passseiten mit Angaben zur Aufenthaltsgenehmigung bzw. zum Visum sowie deren Gültigkeitsdauer für beide Ehepartner. Für deutsche Staatsbürger genügt eine Kopie des Personalausweises.
- Im Falle der Eheschließung mit einer geschiedenen Frau sind zusätzlich die entsprechenden Scheidungsunterlagen vorzulegen.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammengestellt wurden und Sie die Bedingungen zur Kenntnis genommen haben, wenden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung an das Büro für familiäre Angelegenheiten des Islamischen Vereins Muhajirin Afghanistan e.V. (Ibrahim-Khalil-Moschee Hamburg).
Wichtige Informationen
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen wird der Antrag nicht bearbeitet.
Beide Ehepartner müssen dem islamischen Glauben angehören. (Für den Nachweis der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben können entsprechende Unterlagen angefordert werden. Konvertierte Muslime müssen eine Kopie der Konvertierungsbescheinigung vorlegen.)
Für die Verlesung der Eheschließung muss die Art und die Menge der Brautgabe deutlich und nachvollziehbar festgehalten werden. Der Wert muss genau und ohne Zweifel bekannt sein (zum Beispiel Goldmünzen, eine bestimmte Geldsumme oder Goldbarren).
Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Wert und die Menge der Brautgabe in einem gesonderten Schreiben festzuhalten. Dieses Schreiben sollte von einer gesetzlich anerkannten Stelle (z. B. Notar, Einwohnermeldeamt oder Konsulat) zusammen mit den Unterschriften der Ehepartner bestätigt werden.
Die Braut hat das Recht, die festgelegte Brautgabe sofort nach der Eheschließung einzufordern. Alternativ kann die Brautgabe zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt verlangt werden, sofern dies in den Eheschließungsbedingungen ausdrücklich erwähnt wird.
Die islamische Heiratsurkunde ist ausschließlich nach islamischem Recht gültig und besitzt keine staatliche Rechtsgültigkeit. Daher ist es erforderlich, die islamische Heiratsurkunde zusammen mit der standesamtlichen Heiratsurkunde dem afghanischen Konsulat vorzulegen.
